Wir sind für Sie da!
Finden Sie schnell und zuverlässig den richtigen Ansprechpartner oder die richtige Abteilung .
Wir kümmern uns gerne um Ihre Anliegen!
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Das Regierungspräsidium (RP) trifft eine Vielzahl von Zulassungsentscheidungen für
Das RP trifft auch Planungsentscheidungen (Planfeststellungen, Beurteilungen) für raumordnerisch bedeutsame Projekte (z.B. Straßenbauvorhaben) und betreibt die notwendigen Enteignungs- und Entschädigungsverfahren. Es führt auch die Raumbedarfsplanungen für Schulhausneubauten durch.
Als Vollzugsbehörde ist das RP z.B. für aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Ausländern und abgelehnten Asylbewerbern zuständig.
Das RP übt die Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht über die Kommunen im Regierungsbezirk), die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden sowie die Fach- und Rechtsaufsicht über Schulen aus. Widerspruchsbehörde ist das RP insbesondere in bau-, umwelt- und gewerberechtlichen Verfahren sowie bei Ausländer- und Führerscheinangelegenheiten.
Das RP fördert mit staatlichen Finanzmitteln kommunale, aber auch private Vorhaben im Feuerwehrwesen, Wohnungsbau, bei sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern, bei Städtebau und Stadterneuerung, im Tourismus, im Agrarbereich und im Öffentlichen Personennahverkehr, beim Schulbau und beim Sport.
Die Schutzaufgaben gegenüber Natur, Landschaft und Umwelt berühren Bürger, Unternehmen und Kommunen, ebenso die Beratungsaufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren in der Bauleitplanung, in der Landwirtschaft, bei der Schulentwicklung und Qualitätssicherung im Schulbereich und bei der polizeilichen Fahndung.
Gegen die Entscheidungen des RP (zum Beispiel Ablehnung einer Genehmigung, Planfeststellung, Widerspruchsbescheid) können Sie die vorgesehenen Rechtsmittel einlegen.
Allgemein gilt: Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihr Anliegen richtig verstanden und beurteilt wird. Wir werden uns Ihres Anliegens nochmals annehmen. Wenn Sie eine Entscheidung in der Sache für unrichtig halten, können Sie sich aber auch an das fachlich zuständige Ministerium wenden (Fachaufsicht). Fragen des allgemeinen Verfahrens oder des dienstlichen Verhaltens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann das Innenministerium überprüfen (Dienstaufsicht). Wenn Sie etwas derartiges überlegen, müssen Sie beachten, dass durch eine Beschwerde bei einem Ministerium die Fristen, die für einen Widerspruch oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu beachten sind, nicht gehemmt oder unterbrochen werden.
Das RP bildet aus: Verwaltungsbeamte im mittleren Verwaltungsdienst, Bauzeichnerinnen und Bauzeichner und Straßenwärterinnen und -wärter. Das RP ist auch Station der Rechts-und Baureferendarausbildung und bietet Praktika für diejenigen Personen, die den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienst absolvieren.
Die Abteilungen 1 bis 9 des Regierungspräsidiums Karlsruhe sind in verschiedenen Dienstgebäuden untergebracht.
Anfahrtsskizzen und -beschreibungen zu den einzelnen Dienstgebäuden
Hier finden Sie die Termine für die Müllabfuhr im Landkreis Esslingen.
Sollte Ihre Versorgungsbehörde kein Formular im Internet anbieten, so steht Ihnen dieses im Internetauftritt der Regierungspräsidien eingestellte Formular zur Verfügung.
Online-Formular Anzeigenerstattung
Online-Formular - eAEV Erlaubnisantrag
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, direkt auf das eigene Rentenkonto zuzugreifen, zum Beispiel um seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge abzurufen.
Hinweis: Die interaktive Karte gewährleistet keine Vollständigkeit der Bebauungspläne.
Hier können Sie Ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen).
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Hier können Sie ein in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassenes Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen).
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Hier können Sie Ihre persönlichen Daten als Halter eines Fahrzeugs ändern lassen.
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Hier können Sie ein Kurzzeitkennzeichen z.B. für eine Fahrzug-Probefahrt oder -Überführung beantragen.
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Hier können Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zulassen, das im Zulassungsbezirk auf einen anderen Halter zugelassen war.
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Hier können Sie Ihr Fahrzeug ummelden, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk zugezogen sind.
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Hier können Sie einen Ersatz für eine Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen.
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e-Waffe .Hier können Sie einen Antrag stellen
Formulare der Deutschen Rentenversicherung.
Mit diesem Onlinedienst können auch für Fahrzeuge, die nicht in Stuttgart zugelassen sind, Umweltplaketten beantragt werden. Sollte Ihr Stadt- oder Landkreis keinen Onlinedienst anbieten, können Sie daher auch diesen Onlinedienst nutzen.
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm