Sie müssen die Genehmigung bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
Je nach Angebot erhalten Sie dort ein Antragsformular oder Sie können es im Internet herunterladen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und holt Stellungnahmen von Stellen ein, die im Einzugsbereich der geplanten neuen Linie liegen.
Dazu gehören üblicherweise:
- Unternehmen, die bereits Linienverkehr anbieten
- Städte, Gemeinden und möglicherweise Landkreise
- örtlich zuständige Träger der Straßenbaulast
- Planungsbehörden
- Gewerbeaufsichtsbehörden
- weitere Behörden, die von dem Antrag betroffen sind
- Industrie- und Handelskammern
- Fachgewerkschaften und Fachverbände
Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis des Prüfverfahrens schriftlich mit.