Wahlen
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Liebe Deizisauerinnen und Deizisauer,
am Sonntag, 23.Februar 2025 wählt Deutschland den neuen Bundestag. Ihre Stimme entscheidet mit über die zukünftige politische Ausrichtung unseres Landes. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Bundestagswahl.
Nehmen Sie deshalb Ihr demokratisches Grundrecht in Anspruch und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Ihr jeweiliges Wahllokal entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Bitte gehen Sie zur Wahl und geben Sie der demokratischen Entscheidung mit einer möglichst hohen Wahlbeteiligung den notwendigen Rückhalt.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie hier: Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin
Briefwahl
Briefwahl
Mit einem Wahlschein als Nachweis Ihrer Wahlberechtigung und Briefwahlunterlagen können Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben oder in einem anderen Wahllokal in Ihrem Wahlkreis wählen.
Wie können Sie einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen beantragen?
- via Onlineformular unter diesem Link: Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
Für die Online-Beantragung benötigen Sie Ihre Wahlbezirksnummer und Ihre Wählernummer. Diese Nummern sind auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Mitte Kalenderwoche 4 (ca. 22. Januar) verschickt. - per E-Mail an post@deizisau.de, per Fax an 07153 7013 40 oder per Post an Gemeinde Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau
Für die Beantragung müssen sie folgende Daten angeben: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift. Falls die Unterlagen an eine andere Adresse als an Ihre Wohnanschrift versandt werden sollen, geben Sie auch diese Adresse an.
Bis wann können Sie einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen beantragen? Das Onlineformular zum Beantragen des Wahlscheins/ der Briefwahlunterlagen ist nur bis Donnerstag, 20.02.2025, 12 Uhr, verfügbar.
Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen können Sie spätestens bis zum Freitag vor der Wahl (21.02.2025), 15 Uhr beantragen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann bis zum Samstag vor der Wahl, 22.02.2025, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich, insbesondere, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Bitte beachten Sie, dass bei einer sehr späten Antragsstellung ein rechtzeitiger Erhalt der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesen Fällen ist es ratsam, die Unterlagen beim Bürgermeisteramt abzuholen oder abholen zu lassen.
Bis wann müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt eingegangen sein? Bitte beachten Sie, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen dem Bürgermeisteramt bis spätestens am Wahltag (23.02.2025) bis 18 Uhr vorliegen müssen.
Die Wahlbriefe können bis 18 Uhr am Wahltag beim Bürgermeisteramt abgegeben oder im Briefkasten des Rathauses der Gemeinde Deizisau, Am Marktplatz 1, 73779 Deizisau, eingeworfen werden. Später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Auszählung der Wahlen nicht mehr berücksichtigt. Beachten Sie bitte daher die Postlaufzeiten und geben Sie ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zur Post.
In jedem Fall tragen Sie das Risiko, dass die Wahlbriefe rechtzeitig eingehen.
Wer darf wählen
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten, also mindestens seit dem 23. November 2024 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Eintragung ins Wählerverzeichnis
Eintragung ins Wählerverzeichnis
In das Wählerverzeichnis tragen wir von Amts wegen die Wahlberechtigten ein, die
- am 12. Januar 2025 (Stichtag) hier bei uns mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Wenn Sie sich bis zum 2. Februar 2025 an- oder ummelden und in der neuen Gemeinde oder dem neuen Wahlbezirk wählen wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Zuzug aus einer Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland (Wahlgebiet)
- Begründen Sie zwischen dem 13. Januar 2025 und dem 2. Februar 2025 Ihre Haupt-wohnung in unserer Gemeinde, bleiben Sie im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde eingetragen. Sie können dort wählen oder Briefwahl beantragen. Wenn Sie jedoch hier wählen wollen, müssen Sie bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf Aufnahme in das hiesige Wählerverzeichnis stellen. Gleiches gilt, wenn eine bisherige Nebenwohnung bei uns zur Hauptwohnung wird.
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Bei einer Umzugsmeldung bis einschließlich 12. Januar 2025 werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis für die neue Wohnung eingetragen und in dem der alten gestrichen. Bei Umzugsmeldungen ab 13. Januar 2025 bleiben Sie im Wählerverzeichnis für die alte Wohnung eingetragen, können dort wählen oder Briefwahl beantragen.
- Wegzug in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland
- Bei der Anmeldung in einer anderen Gemeinde innerhalb des Wahlgebiets ab dem 13. Januar 2025 bleiben Sie in unserem Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Sie aber in Ihrer neuen Wohngemeinde wählen wollen, müssen Sie dort beim Wahlamt bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Gleiches gilt, wenn Sie in diesem Zeitraum Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde verlegen.
- Wegzug in das Ausland
- Sie haben sich in einen Staat außerhalb des Wahlgebiets abgemeldet. Dies hat keinen Einfluss auf Ihr Wahlrecht; Sie bleiben bei uns im Wählerverzeichnis eingetragen.
Falls sich mit Ihnen weitere wahlberechtigte Familienmitglieder an- oder ummelden, geben Sie diese Information bitte weiter.
Vordrucke für den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis erhalten Sie bei Ihrer Meldebehörde.
Bitte beachten Sie die Hinweise für Zu-, Um- und Wegzüge ab dem 3. Februar 2025:
die Wählerverzeichnisse der Städte und Gemeinden sind ab dem 3. Februar abgeschlossen. Es können nur noch offensichtliche Fehler der Meldebehörden oder Verluste der Wahlberechtigung durch Tod oder durch Gerichtsbeschluss berücksichtigt werden.
- Anmeldung mit Hauptwohnung (Zuzug oder Statuswechsel)
- Sie bleiben an Ihrem bisherigen Wohnort wahlberechtigt; ein Eintrag in unser Wählerver-zeichnis ist nicht mehr möglich. Wenn Sie an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, können Sie entweder am Ort Ihrer bisherigen Hauptwohnung zur Wahl gehen oder dort Briefwahl beantragen.
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Sie bleiben im Wählerverzeichnis der bisherigen Wohnung eingetragen. Dort können Sie persönlich im Wahllokal wählen oder Sie beantragen Briefwahl.
- Wegzug in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland
- Bei der Anmeldung in einer anderen Gemeinde innerhalb des Wahlgebiets bleiben Sie in unserem Wählerverzeichnis eingetragen. Gehen Sie in Ihrem bisherigen Wahllokal bei uns zur Wahl oder beantragen Sie Briefwahl.
- Wegzug in das Ausland
- Sie haben sich in einen Staat außerhalb des Wahlgebiets abgemeldet. Dies hat keinen Einfluss auf Ihr Wahlrecht; Sie bleiben bei uns im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können hier persönlich wählen oder Briefwahl beantragen.
Falls sich mit Ihnen weitere wahlberechtigte Familienmitglieder an- oder ummelden, geben Sie diese Information bitte weiter.
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis.pdf (44,6 KB) | 03.01.2025 | 44,6 KB | |
Merkblatt zur Eintragungs in Wählerverzeichnis.pdf (39,6 KB) | 03.01.2025 | 39,6 KB |
Wahlbenachrichtigung
Wahlbenachrichtigung
Die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Deizisau eingetragenen Wahlberechtigten erhalten die Wahlbenachrichtigung ab dem 23.01.2025 bis spätestens zum 02.02.2025. Sollte Ihnen bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung zugegangen seien, obwohl Sie sicher sind, wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte beim Bürgermeisteramt. Die Wahlbenachrichtigung enthält Angaben zu Ihrem Wahllokal und Informationen zur Teilnahme an der Briefwahl.
Hilfen für Blinde und Sehbehinderte
Hilfen für Blinde und Sehbehinderte
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Wahlinformationen DBSW: Wahlen - Text - Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.
Weitere Informationen
Link zur Bundewahlleiterin: Bundestagswahl 2025 - Die Bundeswahlleiterin