Flächennutzungsplan 2031 - 2. Änderung „Klingenäcker / Schönhüttlen Nord“ in Deizisau - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen – Altbach – Deizisau hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.05.2021 die Vorentwurfsfassung für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2031, „Klingenäcker / Schönhüttlen Nord“ in Deizisau gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2031 des Gemeindeverwaltungsverbandes Plochingen – Altbach – Deizisau liegt auf der Gemarkung Deizisau im Bereich „Klingenäcker / Schönhüttlen Nord“. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 2,43 ha, davon 1,5 ha geplante Gewerbefläche und 0,88 ha geplante Mischbaufläche. Maßgebend ist der Lageplan Geltungsbereich des Verbandsbauamtes vom 28.11.2019, der im folgenden Kartenausschnitt dargestellt ist.
Der Geltungsbereich der 2. Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt: im Norden durch die Flurstücke Nr. 1329, 1294 (Weg), 1307, 1299 (Weg) im Osten durch die Flurstücke Nr. 1254 (Weg), 1244 und 1245 (jeweils Westgrenze) im Süden durch die Flurstücke Nr. 1244, 1242 und 1385 (Gimpelweg) im Westen durch das Flurstück Nr. 1388 (Zeppelinstraße)
Die Vorentwurfsunterlagen des Flächennutzungsplans – 2. Änderung, „Klingenäcker / Schönhüttlen Nord“ in Deizisau bestehen aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht. Die Unterlagen sind in der Zeit von Freitag, 11.06.2021bis einschließlich Freitag, 16.07.2021 auf der Internetseite der jeweiligen Verbandsgemeinden Plochingen (www.plochingen.de), Altbach (www.altbach.de) und Deizisau (www.deizisau.de) abrufbar. Mit vorheriger Terminvereinbarung beim Verbandsbauamt des GVV Plochingen, Technisches Rathaus, Schulstraße 5, 73207 Plochingen, Tel.: 07153-7005-604 oder -623, besteht zusätzlich die Möglichkeit zur Einsicht, Information und Erörterung der Planung. Stellungnahmen bzw. Anregungen und Bedenken zur Planung können innerhalb der Beteiligungsfrist per Mail an stadtplanung@plochingen.de oder per Post an die oben genannte Adresse des Verbandsbauamtes vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2031 unberücksichtigt bleiben können, wenn der Gemeindeverwaltungsverband den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Plochingen, 02.06.2021 gez. Frank BußVerbandsvorsitzender
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Teil A - Planzeichnung 5000 FNP 2. Änderung Klingenäcker-Schönhüttlen No....pdf (1,077 MB) | 28.05.2021 | 1,077 MB | |
Teil B - Begründung mit Umweltbericht FNP 2. Änderung Klingenäcker-Schön....pdf (2,516 MB) | 28.05.2021 | 2,516 MB | |
Deckblatt und Rechtsgrundlagen FNP 2. Änderung Klingenäcker-Schönhüttlen....pdf (1018,1 KB) | 28.05.2021 | 1018,1 KB |