Hinweise zur Grundsteuerreform
Häufig gestellte Fragen
Weshalb wird die Grundsteuer reformiert?
Grundlage für die Höhe der Grundsteuer ist bislang der sogenannte Einheitswert eines Grundstückes. Dieser wird vom Finanzamt unter Berücksichtigung von Zahlenwerten aus dem Jahr 1964 ermittelt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass dieses Vorgehen veraltet und damit verfassungswidrig ist. Daraufhin hat der Gesetzgeber die Grundsteuerreform angestoßen. Das Gericht hat eine Übergangszeit bis spätestens 31.12.2024 zur Umsetzung der Neuregelung gewährt.
Was ist die Aufgabe der Gemeinde bei der Grundsteuer(reform)?
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer (Artikel 106 Absatz 6 Grundgesetz). Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen in den Haushalt der jeweiligen Gemeinde, welche damit ihre umfangreichen Aufgaben erfüllen kann. Zur Berechnung der Grundsteuer erhalten die Gemeinden von den Finanzämtern einen Grundsteuermessbescheid. Darin sind Angaben wie der Grundsteuerpflichtige (Eigentümer), die Lage des Objektes (Straße, Hausnummer, Flurstücksnummer) und der vom Finanzamt errechnete Steuermessbetrag des Grundstückes ersichtlich. Finanzämter in Baden-Württemberg berechnen den Grundsteuermessbetrag nach dem Landesgrundsteuergesetz wie folgt:
Für Grundstücke gilt eine Steuermesszahl von 1,3 ‰. Bei Grundstücken, die zu Wohnzwecken genutzt werden, erfolgt gemäß § 40 Abs. 3 LGrStG eine Reduzierung um 30 %.Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich dann durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Gemeinde.
Was bedeutet „Aufkommensneutralität“ in Bezug auf die Grundsteuer?
„Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Gemeinde insgesamt, also für das gesamte Gemeindegebiet, im Jahr 2025 so viel Grundsteuer einnimmt wie in den Jahren zuvor. Es werden keine Mehreinnahmen angestrebt. Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Grundstückseigentümer weiterhin denselben Grundsteuerbetrag zu zahlen hat. Es kommt hier zu Verschiebungen, während bei manchen Eigentümern die Grundsteuer steigt werden andere Eigentümer zukünftig entlastet.
Zur Abschätzung des geeigneten, aufkommensneutralen Hebesatzes der Grundsteuer für die Gemeinde Deizisau wurde eine Modellberechnung aufgestellt. Sie basiert auf den derzeit bekannten Grundsteuermessbeträgen und dem jährlichen Grundsteueraufkommen aus dem Jahr 2024. Der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.10.2024 hat die nach aktuellem Stand aufkommensneutralen Hebesätze wie folgt beschlossen:Für die Grundsteuer A beträgt der Hebesatz ab 01.01.2025 380 %.Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz ab 01.01.2025 172 %. Da jedoch aktuell mit unvollständigen und noch zu korrigierenden Werten vom Finanzamt gerechnet werden muss, ist die Modellberechnung fehleranfällig. Änderungen und Korrekturen durch das Finanzamt sind in den kommenden Jahren definitiv zu erwarten. Die Verwaltung wird die aufkommensneutrale Berechnung spätestens zum Jahreswechsel 2025/2026 unter Berücksichtigung aller bis dahin vorliegenden Daten prüfen und ggf. dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen.
Wieviel muss ich zukünftig bezahlen?
Wenn Sie Eigentümer sind und Ihren Grundsteuermessbescheid bereits vom Finanzamt erhalten haben, können Sie Ihre Grundsteuer ab 01.01.2025 ganz einfach errechnen.
Zum Beispiel:
Weitere Informationen
Weitere Informationen und Beispielberechnungen aus Deizisau entnehmen Sie bitte der Gemeinderatsvorlage Nr. 109/2024 und den zugehörigen Anlagen.
Nähere Informationen zum Landesgrundsteuergesetz finden Sie unter www.Grundsteuer-BW.de und auf der Internetseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg unter www.fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/.
Für Fragen zur neuen Grundsteuer stellt die Finanzverwaltung des Landes einen virtuellen technischen Assistenten (Chatbot) unter www.steuerchatbot.de zur Verfügung. Dieser wird laufend aktualisiert und erweitert.
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
FAQ Grundsteuerreform Gemeindetag BW.pdf (143,6 KB) | 22.10.2024 | 143,6 KB | |
Satzung über die Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer und über die Festlegung der Hebesätze.pdf (74,6 KB) | 22.10.2024 | 74,6 KB |
Sie haben Fragen?
Bei Fragen zur neuen Grundsteuer und zur Datenerhebung wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.
Für Fragen zum Hebesatz steht Ihnen die Finanzabteilung der Gemeinde Deizisau gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter steuern@deizisau.de.
Ihre Finanzabteilung