Je nachdem, in welcher Form Sie die Apotheke betreiben wollen, müssen Sie unterschiedliche Unterlagen oder Dokumente vorlegen.
Neuerrichtung oder Kauf einer Apotheke
- kurzer tabellarischer Lebenslauf mit der Angabe, in welchem Land Pharmazie studiert und die pharmazeutische Prüfung abgelegt wurde, und genauen Angaben über die berufliche Tätigkeit nach Erteilung der Approbation.
den Lebenslauf müssen Sie handschriftlich mit Datumsangabe unterschreiben.
- Identitätsnachweis zum Beispiel eine beglaubigte Kopie von Reisepass oder Personalausweis
- aktuelles amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, dieses muss direkt an das Regierungspräsidium geschickt werden )
- aktuelles ärztliches Attest,dieses darf nicht älter als drei Monate sein und muss mit dem Arztstempel versehen sein. Aus dem Attest muss hervorgehen, dass Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht ungeeignet sind, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten.
- Approbationsurkunde in beglaubigter Fotokopie, sowie gegebenenfalls Nachweis über Namensänderung mittels standesamtlicher Urkunde
- eine nach Abschluss der Verträge abzugebende eidesstattliche Versicherung:
Sie versichern, dass Sie keine Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Absprachen getroffen haben, die gegen das Apothekengesetz verstoßen. Die eidesstattliche Versicherung können sie vor einer Notarin oder einem Notar oder vor der Genehmigungsbehörde abgegeben.
- Erklärungen und Versicherungen:
- über das Bestehen der vollen Geschäftsfähigkeit und ob ein straf- oder berufsrechtliches Verfahren anhängig war oder ist
- ob Sie eine weitere Betriebserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland beantragt haben
- Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
- Ausschluss von Fremd- und Mehrbesitz in der Bundesrepublik Deutschland
- über die vollständige Vorlage aller Verträge und Vereinbarungen die mit der Errichtung und dem Betrieb der Apotheke im Zusammenhang stehen
- zur Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben
- Nachweise, dass Sie über die erforderlichen Räume verfügen:
- amtlich beglaubigter Grundbuchauszug oder sonstiger Nachweis, aus dem die Eigentumsverhältnisse am Apothekengrundstück ersichtlich sind
- Kauf- oder Mietvertrag
- Lageplan des Grundstücks mit genauer Ortsangabe, Flurstück
- maßstabgerechter Plan der Betriebsräume mit Angaben der Quadratmetergrößen, deren Nutzung und Einrichtung; möglichst Einrichtungsplan im Maßstab 1:50 in 2-facher Ausfertigung.
- Aufstellung der Grundflächen der Betriebsräume, diese muss mindestens 110 Quadratmeter betragen
- Erklärung, ob die Offizin barrierefrei zugänglich ist
- bei bestehenden Apotheken: die genannten Nachweise, abgesehen vom Kauf- oder Mietvertrag, wenn sich Änderungen gegenüber den bereits vorliegenden Unterlagen ergeben haben
- Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel.:
- Kaufvertrag über Apotheke im Original oder in beglaubigter Fotokopie
- Nachweis über Namensänderung in beglaubigter Fotokopie
- Verzicht der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers auf die ihm erteilte Betriebserlaubnis sowie Rückgabe der Erlaubnisurkunde an die zuständige Behörde
- GbR- oder OHG-Vertrag
- Verzicht auf bereits erteilte Betriebserlaubnis für die antragstellende Person sowie Rückgabe der bisherigen Erlaubnisurkunde an die zuständige Behörde
- Finanzierungsnachweis wie zum Beispiel Darlehensverträge einschließlich der Verträge über bestellte Sicherheiten, Eigenkapitalnachweis
Pacht einer Apotheke
- die Unterlagen für die Neuerrichtung oder den Kauf einer Apotheke ausgenommen Ziffer 8 Punkt 1 bis 3
- Pachtvertrag
- wenn die Apotheke bereits verpachtet war: Verzichtserklärung der Vorpächterin oder des Vorpächters für die erteilte Betriebserlaubnis
- in Erbfällen: Erbschaftsnachweis als Beleg für die Verpachtungsberechtigung
Verwaltung einer Apotheke
- die Unterlagen für die Neuerrichtung oder den Kauf einer Apotheke ausgenommen die Ziffern 6 und 8 Punkt 1 bis 6
- Erbnachweis
- Verwaltervertrag
Filialapotheken,
Erkundigen Sie sich beim zuständigen Regierungspräsidium, welche Unterlagen Sie benötigen. Auf der Homepage der Regierungspräsidien sind entsprechende Anträge und Informationen veröffentlicht.
Für jede Filialapotheke ist vom Betreiber schriftlich ein Verantwortlicher zu benennen, der die Verpflichtungen zu erfüllen hat, wie Sie im Apothekengesetz und in der Apothekenbetriebsordnung für Apothekenleiter festgelegt sind. Von den benannten Verantwortlichen sind die Approbationsurkunden in aktuell beglaubigter Kopie und gegebenfalls ein Nachweis über die Namensänderung mittels standesamtlicher Urkunde sowie die Arbeitsverträge in beglaubigter Kopie oder Originalmehrfertigung vorzulegen. Die Hauptapotheke ist ausdrücklich zu benennen.