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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Straßen- und Verkehrsflächen

Äste und Sträucher, die aus dem Garten in Straßen und Gehwege hineinragen, können ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer darstellen. Oft sind Gehwege durch wuchernde Hecken und Sträucher so weit eingeengt, dass bereits für Fußgänger kein Durchkommen mehr möglich ist. Vor allem für Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen, Rollator oder Kinder auf dem Fahrrad ist das Ausweichen auf die Straße gefährlich.

Behinderung des Gehweges durch hineinragende Hecken

Zudem wird nicht nur die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen eingeschränkt, oft werden auch Verkehrszeichen, Beleuchtungen oder Hausnummern verdeckt. Neben der durch Hecken eingeschränkten Breite ist manchmal auch die Höhe der Bepflanzung ein Problem. Zum Teil ragen Äste so niedrig in den Gehweg hinein, dass ein Durchkommen ebenfalls stark erschwert wird.


Nach § 28 Straßengesetz Baden-Württemberg ist das sogenannte „Lichtraumprofil“ für öffentliche Gehwege, Radwege und Fahrbahnen von jeglicher Beeinträchtigung freizuhalten. Der Sicherheitsraum über der Fahrbahn muss mindestens 4,50 m, bei Rad- und Gehwegen 2,50 m betragen. Der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand 0,50 m.

Zur Beseitigung über das zulässige Maß hinausreichender Äste, Zweige oder Sträucher sind die Haus- und Grundstückseigentümer verpflichtet.

Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Grundstückseigentümer sowie Nutzungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg- und Straßenbereich gemäß den Vorschriften freigehalten wird und die überhängenden Äste, Sträucher und Hecken zurückgeschnitten werden.

Direkter Kontakt

Gemeinde Deizisau
Am Marktplatz 1
73779 Deizisau
Telefon 07153 70130
Fax 07153 701340