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Vormundschaft und rechtliche Betreuung

Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.

Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.

Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel

  • für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
  • wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.

Freigabevermerk

11.11.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

Direkter Kontakt

Gemeinde Deizisau
Am Marktplatz 1
73779 Deizisau
Telefon 07153 70130
Fax 07153 701340