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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
soweit es um den Datenschutz bei öffentlichen Stellen des Bundes und bei Telekommunikationsunternehmen geht. Der Bundesbeauftragte ist ferner für die Kontrolle zuständig, soweit für das geschäftsmäßige Erbringen von Postdiensten Daten von natürlichen oder juristischen Personen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kontrolliert, ob Bundesbehörden (z. B. Bundesministerium, Bundesverwaltungsamt, Bundeskriminalamt) Bundesgerichte, soweit sie in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden, andere Organe der Rechtspflege des Bundes und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes und der Bundes unmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, überregionale gesetzliche Krankenversicherungen in öffentlich-rechtlicher Form installierte Unternehmen des Bundes wie z. B. Kreditanstalt für den Wiederaufbau, Deutsche Ausgleichsbank sowie Telekommunikations- und Postdienstunternehmen) das Bundesdatenschutzgesetz und andere Vorschriften über den Datenschutz einhalten.
Außerdem berät der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Bundesregierung, die Ministerien, die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen in Datenschutzfragen und gibt ihnen Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geht zudem Beschwerden von Bürgern nach, die der Ansicht sind, dass eine der oben genannten öffentlichen Stellen zu Unrecht ihre Daten erhoben, gespeichert, genutzt oder weitergegeben hat oder ihrer Pflicht zur Datenlöschung nicht nachgekommen ist.
Der Bundesbeauftragte erstattet dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen schriftlichen Tätigkeitsbericht.