Kriterien im landesinternen Versetzungsverfahren :
- fristgerechte Antragstellung
- Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung
- Freigabeentscheidung der zuständigen Schulbehörde
- Ersatzmöglichkeit an der bisherigen Schule
- Aufnahmemöglichkeit im gewünschten Bereich.
Hinweis: Gibt es mehr Anträge als Versetzungsmöglichkeiten, haben Anträge aus familiären und sozialen Gründen Vorrang.
Kriterien im Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen:
- Das Regierungspräsidium muss eine Freigabeentscheidung treffen. Nur dann kann die ausschreibende Schule den Antrag in das Auswahlverfahren einbeziehen.
Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Kriterien im Lehreraustauschverfahren:
- Soziale Gründe
Das Lehreraustauschverfahren dient in erster Linie der Familienzusammenführung.
- Teilnehmende Lehrkräfte müssen
- hauptamtlich unbefristet im staatlichen Schuldienst eines Landes im Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis tätig sein oder
- vom staatlichen Schuldienst an eine Privatschule beurlaubt sein.
- Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung
Beurlaubte Lehrkräfte können nur teilnehmen, wenn sie direkt im Anschluss an die Versetzung tatsächlich den Dienst antreten.
- Freigabeentscheidung der zuständigen Dienstbehörde.
Möglich ist auch der Austausch von Lehrkräften mit verschiedenen Fächern. Persönliche Tauschpartner oder Tauschpartnerinnen führen nicht zu einer bevorzugten Versetzung.
Können wegen fehlender Tauschpartnerinnen oder Tauschpartner nicht alle Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, erfolgt die Auswahl nach:
- Eignung
- sozialer Situation (vorrangiger Tausch bei Familienzusammenführung verheirateter Partner mit minderjährigen Kindern)
- Bedarf (fächerspezifisch, regional)
- Wartezeit.