Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden.
Nach dem Gesetz sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig, soweit sich nicht eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt. Für Existenzgründer ist also meistens eine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig.
Versicherungsfälle in der Unfallversicherung sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Als Arbeitsunfälle gelten
- alle im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle und
- alle Wegeunfälle (Zurücklegen des unmittelbaren Weges von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit und zurück).