Bildungszeit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, zur beruflichen Weiterbildung oder zur politischen Weiterbildung.
Bildungsmaßnahmen, für die Beschäftigte Anspruch auf Bildungszeit haben, dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Bildungsmaßnahmen den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg entsprechen.
Eine Maßnahmenanerkennung wie in anderen Bundesländern findet nicht statt.
Achtung: Da im Bereich der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten kein Gütesiegelsystem
für die Qualität der Bildungsarbeit etabliert ist, gibt es für Anbieter dieser Qualifizierungsmaßnahmen ein gesondertes Anerkennungsverfahren.