Die Bescheinigungen gelten grundsätzlich unbefristet.
Die Bescheinigungen gelten explizit für die darin genannten Kurse/Lehrgänge, nicht aber allgemein für den/die Antragsteller/in. Eine neue oder zusätzliche Bescheinigung ist deshalb zu beantragen, insbesondere wenn
- sich die antragstellende Person ändert (zum Beispiel Umfirmierung von einer GbR in eine GmbH),
- neue Kurse/Lehrgänge hinzu kommen oder
- bei bereits bescheinigten Kursen/Lehrgängen die Inhalte oder die zeitlichen Abläufe stark verändert werden.
Für Bescheinigungen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen betreffen, informieren Sie sich bitte zur Antragstellung hier.